Gästeführungen  Guided Tours  Visitas Guiadas

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Monika Sotomayor

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Der Gerichtsstand ist Heidelberg

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AGB

von Monika Sotomayor Stüber, Heidelberg 

Im Folgenden gilt: Auftraggeber ist der Besteller der Führung, Auftragnehmer Heidelberg TourGuide.

Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich auf Basis der AGB von Heidelberg TourGuide zustande. Anderslautende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Heidelberg TourGuide stimmt diesen ausdrücklich zu. Diese Zustimmung bedarf der Schriftform.

1. Buchung und Leistung

Bei Buchung eines meiner Angebote erhalten Sie im Regelfall eine schriftliche Buchungsbestätigung per Mail, Fax oder Post. In dieser werden die vereinbarten Leistungen fixiert. Diese Leistungen sind nicht an einen bestimmten Gästeführer gebunden, es sei denn, etwas anderes wird ausdrücklich vereinbart. Sollte ein bestimmter Gästeführer Bestandteil des Vertrages sein und auf Grund zwingender Gründe (insbesondere Krankheit) der Einsatz eines anderen Gästeführers notwendig werden, bleiben die übrigen Bestandteile des Vertrages unberührt.

2. Honorare

Es gelten die Preise des vor der Führung schriftlich vereinbarten Honorars. Dieses beinhaltet keinerlei Eintrittsgelder. Diese müssen vor Ort extra entrichtet werden. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform und müssen bei Buchung vereinbart werden. Sollte eine Führung / Begleitung eine Anreise außerhalb Heidelbergs nötig machen, so sind eventuelle Anreisekosten gesondert zu entrichten. Diese Kosten werden vorher schriftlich vereinbart.

3. Zahlungsbedingungen:

Das vereinbarte Honorar ist vor Ort bar gegen Quittung zu entrichten, bzw. per Vorüberweisung. Soll die Führung auf Rechnung erfolgen, so ist dies vorher schriftlich zu vereinbaren. Sollten mehrere Gästeführer gebucht sein, so wird das Honorar für jeden extra berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt durch Heidelberg TourGuide. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. In den angegebenen Honoraren ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % enthalten.

4. Änderungen, Rücktritt, Stornierungen

Änderungen bzw. Stornierungen müssen schriftlich an Heidelberg TourGuide erfolgen (Mail, Fax oder Post), deren Eingang ebenfalls schriftlich von Heidelberg TourGuide bestätigt werden. Bei Stornierungen zwischen 10 Tagen und 5 Werktagen vor der vereinbarten Führung wird ein Ausfallhonorar von 50 % berechnet. Bei Stornierungen weniger als 5 Tage vor Führungsbeginn wird das volle Honorar fällig.

5. Gruppengröße

Die maximale Gruppengröße für Führungen zu Fuß ist 28 Personen, bei Busrundfahrten ist diese abhängig von der maximalen Zahl der Passagiere im Bus.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Erfüllung des vereinbarten Vertrages mitzuwirken, um etwaige Schäden oder Störungen zu vermeiden. Dies bezieht sich insbesondere auf etwaige Besonderheiten des Gruppenprofils (Geh- und Stehbehinderungen bspw.), die rechtzeitig mitgeteilt werden sollten. Unterbleibt ein solcher Hinweis, kann seitens Heidelberg TourGuide keine Haftung für etwaige Leistungseinschränkungen übernommen werden.

Bei Verspätungen verpflichtet sich der Auftraggeber den Gästeführer sofort über die Verspätung in Kenntnis zu setzen. Verspätungen von bis zu 15 Minuten werden nicht berechnet. Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten wird die zusätzliche Zeit mit 20 € / Stunde extra berechnet, sofern die Tour über die vereinbarte Zeit hinaus verlängert wird. Verlängerungen sind im Einzelfall abzusprechen und nur nach individueller Absprache möglich. Bei Verspätungen, bei denen eine Führung nicht mehr möglich ist, besteht der Honoraranspruch von Heidelberg TourGuide ungemindert fort.

Beanstandungen sind Heidelberg TourGuide unverzüglich mitzuteilen. Eventuelle Ansprüche wegen nicht vereinbarungsgemäßer Erbringung von Leistungen sind innerhalb eines Monats nach der vereinbarten Beendigung der Leistung bei Heidelberg TourGuide geltend zu machen. Ansprüche des Auftraggebers verjähren nach 6 Monaten.

7. Haftung

Die Haftung von Heidelberg TourGuide beschränkt sich auf die Erfüllung der vereinbarten Leistung und ist begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Führungen finden bei jedem Wetter statt und erfolgen auf eigene Gefahr. Eine Haftung seitens des Gästeführers für etwaige Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn sie ergeben sich aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Heidelberg TourGuide oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenversicherung durch den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland, BVGD, für Schäden, die durch Heidelberg TourGuide verursacht werden. Nehmen Minderjährige an Führungen teil, so wird für diese keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese obliegt weiterhin den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

8. Geltendes Recht

Sollte nichts anderes vereinbart sein, so findet zwischen dem Auftraggeber und Heidelberg TourGuide ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Heidelberg

10. Salvatorische Klausel: 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten dann die gesetzlichen Vorschriften.